Barrierefreie Software: Was sich durch das BFSG für UX- und Dev-Teams ändert

Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet Unternehmen dazu, Produkte, Dienstleistungen und eben auch Software barrierefrei zu gestalten – mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Barrierefreiheit ist mehr als gesetzliche Compliance. Sie ist integraler Bestandteil einer guten User Experience. Wie auch Security, muss Accessibility bei allen Design- und Entwicklungsentscheidungen berücksichtigt werden.

Hinweis: Dieser Artikel wurde ursprünglich am 17.12.2025 veröffentlicht und danach regelmäßig aktualisiert.

17. September 2026, vonWinona BiberinUX & UI Design

Das Wichtigste in Kürze

  • Was ist das BFSG? Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet private Unternehmen seit Juni 2025, digitale Produkte und Software barrierefrei zu gestalten.

  • Wen betrifft es? Unter anderem Online-Shops, Bankdienstleistungen, Zahlungsterminals sowie digitale Dienstleistungen wie Terminbuchungen oder Rezeptanfragen bei Arztpraxen.

  • Welcher Standard gilt? Grundlage sind die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines), aktuell in der harmonisierten Fassung WCAG 2.1 Level AA.

  • Wer prüft die Einhaltung? Seit September 2025 überwacht die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF) mit Sitz in Magdeburg die Einhaltung des BFSG.

  • Was bedeutet das für UX und Software-Entwicklung? Barrierefreiheit muss von Anfang an in Konzeption, Design und Entwicklung mitgedacht werden, nicht nachträglich ergänzt.

Gesetzliche Anforderungen für Unternehmen im Überblick

Das BGG (Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen) gibt es seit über 20 Jahren in Deutschland. Auf seiner Grundlage müssen die Websites von Bundesbehörden bereits seit 2019 (neue Websites) beziehungsweise 2020 (bestehende Websites) barrierefrei sein – geregelt in der BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung).

Seit dem 28. Juni 2025 müssen durch das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) nun auch private Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anbieten, sofern sie bestimmte Merkmale erfüllen (BFSG Selbstcheck). Das betrifft zum Beispiel Zahlungsterminals, Bankdienstleistungen oder Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.

Zum elektronischen Geschäftsverkehr zählen neben klassischen Onlineshops auch Dinge wie Rezeptanfragen bei Arztpraxen oder Terminbuchungen über direkt eingebundene Drittanbieter-Plattformen (zum Beispiel Doctolib).

Um den Anforderungen des BFSG an ein digitales Produkt wie eine Software oder Website nachzukommen, müssen unter anderem die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) erfüllt werden.

Seit September 2025 überwacht die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF) mit Sitz in Magdeburg die Einhaltung des BFSG – sowohl reaktiv anhand von Beschwerden als auch durch eigene Stichprobenprüfungen. Für Unternehmen bedeutet das: Verstöße können nicht nur zu Abmahnungen führen, sondern auch zu einer behördlichen Prüfung.

BFSG, BITV, EAA, WCAG – so hängt alles zusammen

Kurz gesagt: Das BFSG verweist auf die europäische Norm EN 301 549, die wiederum die WCAG 2.1 Level AA als technischen Standard vorgibt.

In der BFSGV (Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) wird unter anderem gefordert, dass Informationen »in verständlicher Weise dargestellt [werden]«. Diese Anforderungen sind relativ vage formuliert. Im BFSG Abschnitt 2 § 4 (wie übrigens auch in § 3 Absatz 2 BITV 2.0) »wird vermutet«, dass die Anforderungen der Verordnung erfüllt sind, wenn die Produkte und Dienstleistungen einer harmonisierten Europäischen Norm entsprechen. Die entsprechende Norm ist die EN 301 549 V3.2.1 mit dem Titel "Accessibility requirements for ICT products and services". Diese EN 301 549 wiederum enthält die Kriterien der WCAG 2.1 Level AA.

Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind ein internationaler Standard zur barrierefreien Gestaltung von Websites und Software. Mittlerweile hat das W3C (World Wide Web Consortium) mit der Version WCAG 2.2 eine aktuellere Fassung veröffentlicht, die die WCAG 2.1 um 9 Kriterien erweitert und rückwärtskompatibel ist. Die WCAG 2.2 sind daher zu bevorzugen, auch wenn sie von der europäischen Norm (noch) nicht verpflichtend gefordert werden.

So hängen die Regelwerke für barrierefreie Software zusammen

So hängen die Regelwerke zusammen:

  • BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz): das deutsche Gesetz, das private Unternehmen seit Juni 2025 zur Barrierefreiheit verpflichtet

  • EN 301 549: die europäische Norm, auf die das BFSG verweist – wer sie erfüllt, gilt automatisch als BFSG-konform

  • WCAG 2.1 Level AA: der technische Standard, den die EN 301 549 vorschreibt

  • WCAG 2.2: die neuere, empfehlenswerte WCAG-Fassung – noch nicht verpflichtend, aber zukunftssicherer

  • BITV 2.0: das Pendant zum BFSG für Bundesbehörden, verweist ebenfalls auf dieselbe technische Basis

Die nachfolgende Infografik fasst dies noch einmal übersichtlich zusammen:

Was bedeutet Barrierefreiheit im digitalen Raum?

Kurz gesagt: Digitale Produkte gelten als barrierefrei, wenn sie die vier WCAG-Prinzipien erfüllen – wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.

Digitale Produkte und Services müssen so gestaltet sein, dass sie für alle Menschen einfach zugänglich und bedienbar sind. Grundsätzlich müssen die 4 Prinzipien der WCAG erfüllt werden:

  1. Wahrnehmbar: Informationen müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzer:innen wahrgenommen werden können

  2. Bedienbar: Navigation und User Interface (UI) müssen von allen bedienbar sein

  3. Verständlich: Sowohl die Informationen, als auch die Bedienung der Website müssen verständlich sein

  4. Robust: Inhalte und UI müssen von Assistenztechnologien (z.B. Screenreadern) interpretiert werden können

Aus diesen vier WCAG-Prinzipien ergeben sich konkrete Anforderungen an digitale Produkte: Informationen dürfen zum Beispiel nicht allein über Farben, Formen oder Ton vermittelt werden. Websites und Software müssen per Tastatur navigierbar sein, und Bilder brauchen Alternativtexte. Zusätzlich zu den Anforderungen an die Barrierefreiheit gibt es eine Kennzeichnungspflicht für Dienstleistungserbringer (z. B. Betreiber von Onlineshops): Sie sind verpflichtet, eine Erklärung (z. B. in den AGB) abzugeben.

Wenn eine Software bewusst barrierefrei gestaltet ist, weist sie für alle Nutzer:innen (mit und ohne Behinderung) eine bessere Usability auf. Und eine gute Usability ist essenzieller Teil einer tollen Nutzererfahrung.

Wenn eine Software bewusst barrierefrei gestaltet ist, weist sie für alle Nutzer:innen (mit und ohne Behinderung) eine bessere Usability auf. Und eine gute Usability ist essenzieller Teil einer tollen Nutzererfahrung.

Winona Biber, Senior UX Designer bei slashwhy

Typische Barrieren im digitalen Umfeld

Barrieren entstehen nicht aus böswilliger Absicht, sondern oft aus Unwissenheit oder mangelnden Ressourcen für die Beseitigung. An beiden kann man arbeiten.

Eine Barriere, die oft anzutreffen ist, ist die klassische Ampelanzeige für den Status eines Objekts, beispielsweise die Verfügbarkeit eines Artikels in einem Onlineshop. Grün bedeutet verfügbar, Rot bedeutet ausverkauft. Das funktioniert aber nur, wenn man Rot und Grün auseinanderhalten kann. Das ist für etwa 9 % der Männer und 0,8 % der Frauen nicht möglich, weil sie eine Rot-Grün-Sehschwäche haben.

In Kombination mit einem Icon und einer Beschriftung wird die Information auch für Menschen mit Rot-Grün-Sehschwäche zugänglich – und wird gleichzeitig für alle Nutzer:innen klarer und schneller aufnehmbar. Das ist ein Beispiel dafür, wie eine Barrierefreiheits-Maßnahme die User Experience von allen Nutzer:innen verbessert. Dieses Phänomen hat sogar einen eigenen Namen: den Curb-Cut-Effekt. Er beschreibt, dass Verbesserungen, die ursprünglich für Menschen mit Behinderungen gedacht waren – wie abgesenkte Bordsteinkanten für Rollstuhlfahrer:innen –, am Ende allen Nutzer:innen nützen, etwa auch Menschen mit Kinderwagen oder Rollkoffer.

Dieser Effekt zeigt sich auch bei der Tastaturbedienung. Wer aufgrund motorischer Einschränkungen keine Maus bedienen kann, ist auf vielen Websites aufgeschmissen. Oft stellen hier die Navigation oder fehlende Fokuszustände ein unüberwindbares Hindernis dar. Auch Kontaktformulare sind häufig nicht mit Tastatur oder via Screenreader bedienbar. So können Menschen, die darauf angewiesen sind, dem Betreiber der Seite das Problem gar nicht melden. Und auch hier gilt: Wer füllt ein langes Formular nicht gerne mithilfe von Tab und Enter aus? Für manche ist die Tastaturbedienbarkeit eine essenzielle Eigenschaft, für manche "nur" bequem. In beiden Fällen hat sie einen positiven Einfluss auf die Nutzererfahrung.

FAQ | Wiederkehrende Fragen rund um digitale Barrierefreiheit

  • Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Seitdem müssen auch private Unternehmen ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestalten, sofern sie bestimmte Merkmale erfüllen – z. B. im elektronischen Geschäftsverkehr oder bei Zahlungsterminals.

  • Die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) verpflichtet Bundesbehörden bereits seit 2019/2020 zu barrierefreien Websites. Das BFSG weitet diese Pflicht seit dem 28. Juni 2025 auf private Unternehmen aus. Beide Regelwerke verweisen auf dieselbe technische Grundlage: die europäische Norm EN 301 549 mit den WCAG-Kriterien.

  • Der Curb-Cut-Effekt beschreibt, dass Barrierefreiheits-Maßnahmen, die ursprünglich für Menschen mit Behinderungen gedacht waren (z. B. abgesenkte Bordsteinkanten für Rollstuhlfahrer:innen), am Ende allen Nutzer:innen zugutekommen. Im digitalen Raum zeigt sich das zum Beispiel bei Status-Icons mit Beschriftung statt reiner Farbcodierung: Das hilft nicht nur Menschen mit Rot-Grün-Sehschwäche, sondern macht die Information für alle schneller erfassbar.

  • Barrierefreiheit lässt sich nicht nachträglich "oben draufsetzen" – genauso wenig wie gute UX. Beides muss von Anfang an und auf allen Ebenen mitgedacht werden: vom User Research über die Konzeption bis zum UI Design und der Entwicklung. Wenn eine Software bewusst barrierefrei gestaltet ist, profitieren davon alle Nutzer:innen, mit und ohne Behinderung – denn eine bessere Zugänglichkeit ist immer auch ein Stück bessere Usability.

Barrierefreiheit in der Zukunft der digitalen Produktentwicklung

Was haben UX Design und Accessibility gemeinsam? Es wird gerne gesagt: »So, das Produkt ist fertig, jetzt noch kurz ein bisschen UX/Barrierefreiheit oben drauf!«. Und das funktioniert in beiden Fällen nicht. Barrierefreiheit muss von Anfang an und auf allen Ebenen mitgedacht werden. Vom User Research über Konzeption und Navigationskonzept bis zum UI Design und der Entwicklung. Wir müssen lernen, Barrierefreiheit als festen Bestandteil des Entwicklungsprozesses zu leben. Das erfordert gerade am Anfang etwas Aufwand und Lernbereitschaft, wird aber mit der Zeit immer einfacher und am Ende mit mehr Reichweite, Umsatz und zufriedeneren Nutzer:innen belohnt (siehe zum Beispiel die Ergebnisse dieser von Microsoft beauftragten Studie: Assessing The Value Of Accessible Technologies For Organizations).

Es gibt viel zu tun. Etwa 15 % der Bevölkerung hat eine Behinderung. Und mit dem demografischen Wandel und dem Altern unserer Gesellschaft werden es immer mehr. Wir müssen jetzt damit anfangen, unsere digitale Welt allen zugänglich zu machen. Und wir werden früher oder später selbst davon profitieren und wenn es nur die einhändige Bedienung der App ist, während man ein Baby auf dem Arm hat.

Wir bei slashwhy wollen unseren Teil zu einer barrierefreien Softwarewelt beitragen. Wir sind noch nicht perfekt. Deshalb arbeiten wir täglich daran, uns weiterzuentwickeln. Mit jedem Projekt lernen wir dazu, um unser Ziel zu erreichen: Make People Happy. Und dazu gehört für uns selbstverständlich gute zugängliche Software für alle zu gestalten.

Über die Autorin

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    Über Winona Biber

    Winona liebt nicht nur ein gutes Problem, sondern auch eine gute Lösung. Diese Lösung soll nicht nur in der Theorie überzeugen, sondern muss am Ende auch für die Menschen funktionieren. Als Senior User Experience Designer bei slashwhy weiß sie, worauf es bei einem erfolgreichen Produkt und einer bereichernden Erfahrung ankommt: neben kreativen Konzepten und einem barrierefreiem User Interface sind (User) Research und Testing besonders wichtig.